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A1 Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren:

Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft. Die Neuregelung sieht vor, dass erfahrene Autofahrer eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit erhalten sollen auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

 

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und mindestens fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre und Mindestalter 25 Jahre
  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

 

Solltest Du hier keine ausreichenden Antworten auf Deine Fragen bekommen, kannst Du uns gerne anrufen oder auch zu einem persönlichen Gespräch bei uns vorbeischauen.

Wir helfen Dir gerne weiter und freuen uns auf Dich!

Internet:www.fahrschule-hopp.de
E-Mail: fahrschulehopp@t-online.de
Telefon: 05571 6365
Anschrift: Neustädter Platz 29, 37170 Uslar